Aktuelles

Achtung - Wichtig

(1) Der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen sowie der Badebetrieb in öffentlichen und privaten Schwimmbädern sind untersagt. Dies gilt sowohl für Sportanlagen im Freien als auch in geschlossenen Räumen (zum Beispiel Fußball- und Tennishallen, Schießstände). Ärztlich verordneter Rehabilitationssport bleibt zulässig.

(2) Abweichend von Absatz 1 ist die Ausübung von Sport allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des gemeinsamen Haushalts (§ 3 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1) auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen im Freien zulässig.

Die Tennisplätze 5 - 10 bleiben bis min.30.11.2020 geöffnet.

Ab 14.00 hat Jugendtraining Vorrang !

Plätze für das Training dürfen vorgehängt werden.

Es gelten sonst die normalen Belegungsregeln - für alle Altersgruppen

Niendorfer TSV von 1919 e.V.
Tennisabteilung

Sachsenweg 78
22455 Hamburg

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